Hausordnung

  • Die Anweisungen des Sicherheitspersonals sind zu befolgen
  • Einlaß nur mit gültigem Personalausweis (dieser ist unaufgefordert vorzuzeigen)
  • Einlaß ab 16 Jahren (Erziehungsbeauftragung)
  • Auf dem gesamten Colosseum-Gelände (inkl. Parkplatz) besteht ein striktes Getränkeverbot. Das Mitführen von Flaschen u Getränken ist verboten.
  • Beim Verlassen der Veranstaltung verliert der Eintritt seine Gültigkeit.
  • Bei negativen Auffälligkeiten im Colosseum oder auf dem Colosseumsplatz machen wir von unserem Hausrecht gebrauch.
  • Für die Rückfahrt steht euch unser Shuttle-Bus zur Verfügung.

 

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz ( JuSchG )

§4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
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